Donnerstag, 8. Mai 2008
Mit dem Strom schwimmen
Am Donnerstag, 8. Mai 2008 im Topic 'rechtliches'
Islamexperte - Steter Tropfen höhlt die Leber und steter Populismus höhlt die Rechte der religiösen Minderheiten aus; Islambashing hat sich in den Richterroben bequem gemacht. Heute hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein zwölfjähriges muslimisches Mädchen an koedukativen Schwimmunterricht seiner Realschule im nordrhein-westfälischen Remscheid teilnehmen muss.
Dagegen haben die Eltern geklagt und sich dabei auf das entsprechende Urteil aus dem Jahr 1993. berufen, das die muslimische Schüler vom Schwimmunterricht befreit hatte.
Pech für die Erziehungsberechtigten; die "Anpassung des Grundgesetzes an die terroristische Bedrohung" scheint sich in diesem Fall auch vollzogen zu haben.
Dabei erkennen die Richter explizit an, dass sie dadurch die Religionsfreiheit der Klägerin verletzen, aber "der Erziehungsauftrag des Staates wiege damit schwerer als der Eingriff [in die religiösen Freiheiten]."
Alice Schwarzer sagte mal [im Hinblick auf den Iran] dass die ersten Opfer der totalitären staatlichen Willkür die Frauen waren, weil der Gotesstaat sie gesetzlich zwang Kopftuch zu tragen.
Aber wie sagte der Chomsky; die Tat an sich ist weder gut oder böse. Sie wird als solche klassifiziert, abhängig davon wer sie begeht. Wenn der Iran den Frauen vorschreibt wie sie sich zu kleiden haben, dann ist das "Degradierung der Frau zum Wesen zweiten Klasse". Wenn der Staat in diesen Breitengraden einer Frau vorschreibt wie sie sich zu kleiden hat, dann handelt es sich um "ein Akt der Befreiung der muslimischen Frauen aus den patriarchalischen Strukturen des Islam".
Gefunden in: Auch Muslime müssen mitschwimmen
Dagegen haben die Eltern geklagt und sich dabei auf das entsprechende Urteil aus dem Jahr 1993. berufen, das die muslimische Schüler vom Schwimmunterricht befreit hatte.
Pech für die Erziehungsberechtigten; die "Anpassung des Grundgesetzes an die terroristische Bedrohung" scheint sich in diesem Fall auch vollzogen zu haben.
Dabei erkennen die Richter explizit an, dass sie dadurch die Religionsfreiheit der Klägerin verletzen, aber "der Erziehungsauftrag des Staates wiege damit schwerer als der Eingriff [in die religiösen Freiheiten]."
Alice Schwarzer sagte mal [im Hinblick auf den Iran] dass die ersten Opfer der totalitären staatlichen Willkür die Frauen waren, weil der Gotesstaat sie gesetzlich zwang Kopftuch zu tragen.
Aber wie sagte der Chomsky; die Tat an sich ist weder gut oder böse. Sie wird als solche klassifiziert, abhängig davon wer sie begeht. Wenn der Iran den Frauen vorschreibt wie sie sich zu kleiden haben, dann ist das "Degradierung der Frau zum Wesen zweiten Klasse". Wenn der Staat in diesen Breitengraden einer Frau vorschreibt wie sie sich zu kleiden hat, dann handelt es sich um "ein Akt der Befreiung der muslimischen Frauen aus den patriarchalischen Strukturen des Islam".
Gefunden in: Auch Muslime müssen mitschwimmen
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